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   BSG, 29.08.1974 - 5 RKn 5/72   

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https://dejure.org/1974,6656
BSG, 29.08.1974 - 5 RKn 5/72 (https://dejure.org/1974,6656)
BSG, Entscheidung vom 29.08.1974 - 5 RKn 5/72 (https://dejure.org/1974,6656)
BSG, Entscheidung vom 29. August 1974 - 5 RKn 5/72 (https://dejure.org/1974,6656)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Knappschaftliche Krankenversicherung - Klasse - Stufe - Einkommen - Weiterversicherter - Beitrag - Gesamteinkommen - Erhebliches Mißverhältnis

Papierfundstellen

  • BSGE 38, 84
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BSG, 24.06.1985 - GS 1/84

    Das "Prinzip des halben Bruttolohns" ist bei der Grundlohnbestimmung einer

    Letzteres war allerdings nur möglich, wenn die (bisherigen) Beiträge in einem erheblichen Mißverhältnis zum Gesamteinkommen des Versicherten und zu den ihm im Krankheitsfalle zustehenden Kassenleistungen standen (vgl dazu BSGE 38, 84 [BSG 29.08.1974 - 5 RKn 5/72] = SozR 2200 § 313a Nr. 2; BSGE 42, 49 = SozR 2200 § 313 Nr. 3; BSG SozR 2.200 § 313a Nr. 5).
  • BSG, 26.06.1980 - 5 RKn 5/78

    Rechtswidriger Bescheid - Knappschaftliche Krankenversicherung - Rückforderung

    Dabei berief er sich auf das Urteil des erkennenden Senats vom 29. August 1974 (BSGE 38, 84 = SozR 2200 § 313a Nr. 2).

    Die Beklagte räumt selbst ein, daß er einer Überprüfung anhand der im Urteil des Senats vom 29. August 1974 aaO aufgestellten Grundsätze nicht standhält; sie meint aber, dieser Spruch könne das Urteil über die Rechtswidrigkeit ihres zeitlich früher erlassenen Bescheides nicht beeinflussen.

  • BSG, 30.06.1977 - 12 RK 15/76
    Dem WidersPruch des Klägers, mit dem er unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 29. August 1974 (BSGE 38, 84) geltend machte, daß zwischen seinem bisherigen Beitrag und seinem Gesamteinkommen und den zu erwartenden Kassenleistungen ein erhebliches Mißverhältnis im Sinne des 5 543 a Abs. 1 Satz 2 BVD nicht vorliege, half die Beklagte nicht ab (Widerspruchsbescheid vom 28. Juli 1975).
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